Ralph Lentz belgischen Schadensersatzrecht

Ralph Lentz veröffentlicht Beitrag zum belgischen Schadensersatzrecht im Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrecht

Der dritte Band des Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrechts beleuchtet auf über 1.100 Seiten die Entwicklungen des internationalen Straßenverkehrsrechts und des Schadensersatzrechts. Autor des belgischen Landesbeitrags ist Rechtsanwalt Ralph Lentz, der seit 1991 Vertrauensanwalt des ADAC für Belgien ist. Der umfangreichste der zwölf Länderbeiträge ist Belgien gewidmet. Ralph Lentz erläutert auf über 150 Seiten das belgische […]

lkw-maut in belgien

LKW-Maut in Belgien

Seit dem 1. April 2016 gilt auf den belgischen Straßen ein Mautsystem für alle Fahrzeuge für den Güterverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Jeder LKW muss folglich mit einem permanent eingeschalteten Mautgerät (On Board Unit (OBU)) ausgerüstet sein, welches die gefahrenen Mautkilometer erfasst. Es obliegt dem Fahrer vor jeder Fahrt das Gerät […]

Die Entschädigungsansprüche der „schwachen Verkehrsteilnehmer“

Artikel 29bis des Gesetzes vom 21.11.1989 erlaubt allen schwachen Verkehrsteilnehmern und ihren Rechtsnachfolgern, als Opfer eines Verkehrsunfalls für Körperschäden und im Todesfall, unabhängig von der Schuldfrage, ihre Schadenersatzansprüche nach dem Allgemeinrecht bei jeder Haftpflichtversicherung aller unfallbeteiligten Fahrzeuge geltend zu machen. Die sogenannten „schwachen Verkehrsteilnehmer“ sind demnach nicht mehr verpflichtet, die Schuld eines am Unfall beteiligten […]